Datenschutz
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Urheberrecht
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AGB
Allgemein
Der Mieter ist für die gemieteten Zelte und alle anderen Mietsachen verantwortlich. Jeglicher Schaden während der Mietdauer wird zurückgefordert. Der Mieter ist für die Aktivitäten, die in und um die Zelte stattfinden verantwortlich.
Bei extremen (Wetter -) Bedingungen behält sich Individuelle Zelte das Recht, die gemieteten Zelte und andere Materialien nicht aufzubauen, falls Individuelle Zelte die Situation als unsicher einschätzt.
Der Mieter sendet rechtzeitig klare Anweisungen mit einer detaillierte Skizze des Standortes und Umgebung, und eine Anfahrtsbeschreibung. Diese Skizze soll zeigen, wo genau die gemieteten Zelte platziert werden sollen. Der Mieter ist für die Erreichbarkeit der Standortes während des Auf-und Abbaus verantwortlich. Die Zelte und andere Materialien sollten von einem LKW mit Anhänger aus beliefert werden können. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug mit Anhänger (ca. 8 Meter lang) Zufahrt zur Aufbaustelle der Zelte haben muss.
Falls die gemieteten Zelte nicht auf Rasen aufgebaut werden können, so ist der Mieter verpflichtet dies rechtzeitig Individuelle Zelte mitzuteilen.
Die Feuerstellen sind auf eigene Gefahr zu betreiben. Nicht alle unsere Zelte sind schwer entflammbar oder nicht brennbar. Das ist dem Mieter bekannt.
Der Mieter behält die Wetterlage im Auge und bringt die Zelte in Sicherheit falls das Wetter zur Gefahr wird. Das kann schon ab Windstärke 6 der Fall sein.
Individuelle Zelte behalten sich das Recht vor, aussagekräftige Fotos bezüglich der verkauften und vermieteten Zelte zu machen und diese für Werbezwecke zu verwenden, ohne Entschädigung zugunsten der Mieter.
Geltendes Recht bei Streitigkeiten
Für alle Rechtsbeziehungen gilt das Deutsche Gesetz.
Versicherungen
Die Zelte und Zubehör sind während des Besitzes und/oder Verwendung vom Mieter nicht versichert. Der Mieter muss für eine ausreichende Versicherung für alle gemieteten Geräte selbst sorgen. Der Mieter haftet für alle Schäden die an den Zelten und Zubehör entstehen. Auch durch Sturmschäden oder andere Schäden die durch Wetterbedingungen verursacht werden.
Der Mieter haftet auf für Schäden durch Dritte.
Reinigung
Eine Reinigungsgebühr wird auf der vereinbarten Miete erhoben, falls Individuelle Zelte feststellen, dass das Mietobjekt nicht gereinigt wurde vor der Rückgabe bzw. dem Abbau.
Stornierung
Bei Stornierung des Mietvertrages entstehen folgende Stornogebühren:
- Acht Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus : 20 % der vereinbarten Miete
- Vier Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus : 40% der vereinbarten Miete
- Zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus : 50 % der vereinbarten Miete
- Eine Woche vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus 75 % der vereinbarten Miete
- Bei Stornierung am Tag des Aufbaus, wird die gesamte Miete fällig.
Individuelle Zelte ist berechtigt die Stornogebühr von der vom Mieter im Voraus geleisteten Anzahlung abzuziehen.
Ausführung
Bei der Ausführung der Vereinbarung ist Individuelle Zelte berechtigt, leicht abweichende oder ähnliche Materialien zur Verfügung zu stellen, ohne jegliche Haftung von Individuelle Zelte gegenüber des Mieters.
Verwenden
Der Mieter achtet für die sorgfältige Aufrechterhaltung und bzw. oder Nutzung der Mietsache. Änderungen, Verschieben, Verfärben oder anderweitige Verarbeitungen des Mietobjekts sind nicht gestattet. Der Mieter ist nicht berechtigt an bzw. in der Mietsache Gegenstände aufzuhängen, ohne schriftliche Genehmigung von Individuelle Zelte.
Sicherheit
Eine Beleuchtung der Mietsache darf nur mit elektrisch geerdeter und genehmigter Beleuchtung erfolgen. Wenn Schäden durch die Beleuchtung auftreten, ist der Mieter verantwortlich.
Aus sicherheitstechnischer Sicht, ist es streng verboten unter, in oder in der Nähe der Mietsachen Hitzequellen zu stellen. Als Hitzequellen gelten Barbecues oder Gas, Kohle und Stromherde, Kochtöpfe, Fackeln, Feuerstellen und dergleichen.
Zum Erwärmen der Zelte ist der Mieter verpflichtet die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und die von Individuelle Zelte Equipment schriftlich genehmigten Geräte zu verwenden.
!!!!! Die Teilnahme Leitungen, Kabel , Rohre, usw. ????
Mieter müssen sich auf das Vorhandensein von Rohren, Kabeln und bzw. oder anderen Arbeiten am oder im Boden erkundigen und Individuelle Zelte darüber informieren.
Individuelle Zelte haften nicht für die beim Einsetzen oder Entfernen der gemieteten Zelten verursachten Schäden an Kabeln, Leitungen, Rohren und anderen Arbeiten am oder im Boden.
Schäden, welcher Art auch immer, die auf bzw. in dem Boden durch die Verankerung der gemieteten Zelte verursacht werden, werden vom Mieter getragen.
Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Individuelle Zelte werden sonstige Rechnungen für Schäden an Land, Gebäuden, Leitungen, Rohre oder andere Gegenstände auf oder im Boden durch Auf- und Abbau vom Mieter getragen.
Der Mieter befreit Individuelle Zelte von jeglichen Ansprüchen an Individuelle Zelte, die von Dritten durch irgendwelche Schäden geltend gemacht werden.
Schaden
Der Mieter wird Individuelle Zelte über Materialschäden unverzüglich informieren.
Der Mieter ist verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an den Mietgegenstände zu ergreifen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
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